Kampgne 2019
Gleiche Teilhabe an Fördermitteln
Gleiche Teilhabe an Fördermitteln
Freie Schulen werden bei staatlichen Förderprogrammen teilweise „vergessen“ oder bei der Verteilung der Mittel benachteiligt. Dies ist besonders der Fall, wenn die Kommunen, die selbst Schulträger sind, die Mittel verteilen.
Mit einem Maßnahmepaket hat die sächsische Landesregierung 2018 den Ausbau der Schulsozialarbeit in den Oberschulen angekündigt und beschlossen:
Ab Beginn des nächsten Schuljahres 2018/19 werden vor diesem Hintergrund an allen 279 sächsischen Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft eine oder mehrere Fachkräfte in einem Gesamtumfang von mindestens 1,0 Vollzeitäquivalenten tätig sein. Der Freistaat Sachsen trägt die vollen Personalkosten für die Schulsozialarbeiter.
– https://medienservice.sachsen.de/medien/news/216545
Sind Oberschüler an Schulen in freier Trägerschaft also Schüler zweiter Klasse, für die keine Schulsozialarbeit notwendig ist?
Freie Oberschulen sind auf die Jugendhilfeausschüsse angewiesen, wenn sie eine Förderung bekommen wollen. Weil sie sich meist schon aus eigenem Engagement heraus gut um Ihre Kinder und Jugendlichen kümmern, gehen sie meist leer aus. Das darf nicht sein!
Mit dem DigitalPakt soll die mediale Ausstattung in den Schulen verbessert werden. Es handelt sich um ein Bundesprogramm, welches auch das Land Sachsen mit einschließt.
Im Fall dieses Paketes wählte man überraschenderweise einen anderen Weg. Die Mittel werden nicht nur an die Kommunen und Landkreise ausgegeben, sondern prozentual auch an die freien Träger im Land Sachsen. Als Verteilungsgröße wurde der Anteil von Schüler/innen auf freien Schulen zu Grunde gelegt.
Bei diesem Programm war das Land Sachsen gezwungen die freien Träger gleichberechtigt zu beteiligen. Offenbar ist man sich des Problems bewusst und hat daher hier einen anderen Verteilungsweg gewählt. Das zeigt, dass es bei der Vergabe von Fördermitteln dringenden Nachholbedarf gibt.
Daher sollte die Teilhabe an Fördermitteln für Schulen im Land Sachsen immer dieser Logik folgen und zwischen Kommunen, Landkreisen und freien Trägern anhand der Anzahl der Schüler/innen aufgeteilt werden.