Kampgne 2019
Gleiche Finanzierung
Gleiche Finanzierung
Freie Schulen finanzieren sich überwiegend aus Zuschüssen des Freistaates Sachsen.
Jede freie Schule bekommt je Schulart pro Schüler pro Jahr einen Zuschuss gezahlt. Es zählt die Anzahl der Schüler/innen an einem bestimmten Stichtag.
Der Zuschuss setzt sich aus einem Personalkostenzuschuss und Sachkostenzuschuss zusammen.
Der Personalkostenzuschuss wird über eine Soll-Kosten-Formel ermittelt:
Über den bedarfserhöhenden Faktor werden alle Abminderungen eingerechnet, die auch für freie Schulen gelten (z.B. Schulleitung).
Der Sachkostenzuschuss wurde einmalig ermittelt und wird nach der Inflationsrate angepasst.
Das Zuschuss wird in 12 Monatsraten ausgezahlt.
Deswegen: Streichung des Faktors 0,9 – Lehrer an freien Schulen sind gleichwertig!
Deswegen: Neubestimmung der Sachkosten unter Berücksichtigung aller Kosten!
Deswegen: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Klassenrichtwerte anhand der Statistiken!
Viele freie Schulen möchten gern ohne Schulgeld arbeiten, können dies aber nicht. Um die oben beschriebenen Lücken zu schließen ist eine Erhebung von Schulgeld unumgänglich.
Dabei legt Artikel 102 Abs. 4 der Sächsischen Verfassung fest, dass ein freier Träger Anspruch auf Erstattung des Schulgeldes hat, wenn er es nicht erhebt. Diese Erstattung verweigert das Sächsische Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft.
Das stimmt nicht. Freie Träger müssen die gleichen Kosten stemmen wie auch staatliche Schulen.
Einsparungen beim Personal: Da auch freie Schulen nicht ohne Lehrer unterrichten können, kann nicht an den Lehrer-Stellen, sondern kann nur am Gehalt gespart werden. Tatsächlich begründet der Gesetzgeber die Absenkung der Personalkosten ja damit, dass freie Träger nicht nach Tarif zahlen müssten. Angesichts des massiven Lehrermangels fällt diese Einsparungsmöglichkeit aber weg: Wer gute Lehrer haben will, muss auch gut bezahlen. Die Verbeamtung von Lehrern, die freie Träger nicht vornehmen können, verschärft diese Situation zusätzlich.
Also können wir bei den Sachausgaben sparen?
Einsparungen bei den Sachausgaben bieten kaum Potential: Auch eine Schule braucht Räume mit Heizung, Strom und Wasser. Schüler und Lehrer brauchen ein Minimum an Lehr- und Lernmitteln. Gesetzliche Vorgaben wie Brandschutz, Unfallschutz und Datenschutz kosten Geld. Investitionen und Abschreibungen sind ohnehin zu wenig in den Zuschüssen berücksichtigt. Und nicht zu vergessen: Die schlechte Finanzierung der freien Schulen (50 – 60 % gemessen an staatlichen Schulen) hat hier eher einen Investitionsstau provoziert, der irgendwann aufgelöst werden muss. Um 10 % Personalkosten zu kompensieren müsste ca. ein Drittel der Sachausgaben eingespart werden. Das geht auf Dauer nicht.
Also bleibt nur:
Beteiligung der Eltern über Schulgeld: Eltern von Schülern an freien Schulen werden so für die Bildung ihrer Kinder vom Staat doppelt zur Kasse gebeten: über die Steuer wie jeder Bürger des Landes und noch zusätzlich über Schulgeld. Das ist nicht gerecht und entspricht nicht der Sächsischen Verfassung.
Die Folge aus dieser Ungerechtigkeit ist eine beträchtliche Finanzierungslücke zwischen freien Schulen und staatlichen Schulen. Diese Finanzlücke unterscheidet sich je nach Schulform ganz erheblich und ist bei allgemeinbildenden Schulen in der Tendenz etwas geringer als an den meisten beruflichen Schulen.