Kampagne 2019
Verbeamtung darf nicht auf Kosten freier Schulen gehen
Verbeamtung darf nicht auf Kosten freier Schulen gehen
Der Freistaat Sachsen hat auf den Lehrermangel mit Verbeamtung reagiert. Da es rechtlich nicht möglich ist, nur neue Lehrer zu verbeamten, muss er auch seinen Lehrkräften bis zu einer Altersgrenze die Verbeamtung anbieten. Damit versucht der Freistaat sein Problem als personeller Schulträger zu lösen. Seiner Verantwortung für das gesamte Schulwesen wird er damit nicht gerecht: Er benachteiligt freie Schulträger, die ja gleichermaßen vom Lehrermangel betroffen sind.
ABER: Auch das Angestelltenverhältnis ist nicht so leicht zu kündigen. Ein Beamter steht in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis und muss in Kauf nehmen, auch an unliebsamen Orten z. B. als Lehrer zu unterrichten.
ABER: Pensionen sind höher zu versteuern als Renten.
Die Verbeamtung lockt viele Absolventen und junge Lehrkräfte. Freie Träger können mit dem Beihilfe-System nicht konkurrieren. Sie können auch über verschiedene Betriebsrentenmodelle keine pensionsnahe Rente sichern.
Das verschärft die Probleme der freien Schulen, Lehrkräfte auf dem angespannten Arbeitsmarkt zu binden. Damit gerade junge Absolventen die Vorteile eines Arbeitsplatzes an einer freien Schule würdigen und schätzen können, müssten sie erst einmal diese Erfahrung machen können.
Andere Bundesländer mit verbeamteten Lehrern haben eine Lösung:
Verbeamtete Lehrer können sich befristet an freie Schulen beurlauben lassen. Sie bleiben Beamte und der freie Träger zahlt in die Pensionskasse und beteiligt sich an den Beihilfen. Nach zehn Jahren kann man dann entscheiden, in welchem System man lieber arbeiten möchte.
Warum soll das in Sachsen nicht auch möglich sein?