Lehrkräftemangel betrifft alle Schulen. Bisherige Werbekampagnen des Freistaates sind einseitig auf SiöT fokussiert. Wie wollen Sie die Verantwortung des Freistaats für die personelle Sicherung der Bildung an allen Schulen konkret umsetzen?
Antwort:
Der Freistaat Sachsen hat in den letzten zehn Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um seiner Verantwortung für die personelle Sicherung der Bildung gerecht zu werden. Dazu gehören unter anderem die Schaffung zusätzliche Lehramtsstudienplätze, die Regionalisierung der Lehrkräftebildung, die gleiche Bezahlung in allen Schularten oder auch die Anwärterzulage im ländlichen Raum. An diesen Maßnahmen halten wir auch künftig fest. Mit einem Lehrkräftebildungsgesetz wollen wir dafür den rechtlichen und strukturellen Rahmen setzen. Die Studieninhalte wie das Referendariat gehören auf den Prüfstand – mehr Bildungspraxis, weniger Fachwissenschaft sowie die Integration des Referendariats ins Studium und eine frühzeitige Praxiserfahrung und Möglichkeit zum Teamteaching sind unser Ziel. Mit Blick auf die Anwerbung von Studienanfänger:innen, Referendar:innen, aber auch Lehrer:innen möchten wir für eine ausgewogene Darstellung des sächsischen Schulwesens sorgen. In den jeweiligen Kampagnen sollen Schule in freier und öffentlicher Trägerschaft gleichberechtigt erscheinen.
Freie Schulen können den Wettbewerbsvorteil der Verbeamtung zur Lehrkräftegewinnung nicht nutzen. Wie steht Ihre Partei zur Möglichkeit, die Abordnung/Beurlaubung von verbeamteten Lehrkräften an freie Schulen auf Wunsch der Lehrkräfte längerfristig möglich zu machen. Anpassung § 19 SächsFrTrSchulG?
Antwort:
Aufgrund der weiteren befristeten Verlängerung der Verbeamtung für Lehrkräfte bis zum 31. Dezember 2030 wird die Option der Verbeamtung von Lehrkräften auch in der kommenden Legislatur zur Lehrkräftesicherung beitragen. Wie bei der Einführung der Verbeamtung verabredet, sollen die Auswirkungen auf das gesamte sächsische Schulwesen regelmäßig überprüft werden. Dies gilt auch mit Blick auf die Möglichkeit zur Abordnung oder Beurlaubung. Bei der Prüfung sollten auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern betrachtet werden, damit Sachsen hier im Ländervergleich wettbewerbsfähig bleibt
Der Faktor 0,9 bei der Berechnung der Personalkosten in § 14 SächsFrTrSchulG benachteiligt SifT, da sie im Wettbewerb um Lehrkräfte kaum untertariflich vergüten können. Siehe auch das Gutachten der Staatsregierung für den Bericht nach § 14 (6) FrTrSchulG. Wie positionieren Sie sich dazu?
Antwort:
Zum sächsischen Schulwesen gehören Schulen in freier und öffentlicher Trägerschaft gleichberechtigt. Die besondere Stellung der Schulen in freier Trägerschaft und deren Finanzierung werden wir achten. Die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung der Finanzierung wird Richtschnur unseres Handelns sein. Derzeit stellt sich die Finanzierung – auch nach entsprechender Rechtsprechung – als verfassungskonform und auskömmlich dar. Während der Legislatur 2019 – 2024 wurden verschiedene Aspekte der Finanzierung auf Initiative der SPD-Fraktion angepasst, sodass unter Beweis gestellt wurde, auf Erfordernisse der Weiterentwicklung zeitnah zu reagieren. In 2018 standen für die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft 351 Millionen Euro zur Verfügung, in 2024 sind es inzwischen 563 Millionen Euro.
Das Versprechen der Sicherstellung der Schulsozialarbeit an allen Oberschulen wurde hinsichtlich freier Oberschulen gebrochen. Wie wollen Sie diese Ungleichheit aufheben und überhaupt die Schulsozialarbeit (für alle Schularten, auch im berufsbildenden Bereich) weiter ausbauen?
Antwort:
Die SPD Sachsen setzt sich für den weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit ein, um eine flächendeckende Versorgung an allen sächsischen Schulen zu erreichen. Schulsozialarbeit ist integraler Bestandteil des Unterstützungssystems für Schulen und trägt zur Bildung im multiprofessionellen Team bei. Mit Blick auf Schulsozialarbeit an Schulen in freier Trägerschaft, wurden die Formulierungen in der neue Förderrichtlinie nachgeschärft. Es wird klargestellt, dass Oberschulen und Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft in der Bedarfsplanung berücksichtigt werden.
Der Freistaat hat „Schulgeldfreiheit“ in einigen Ausbildungsberufen eingeführt, jedoch ungleich und willkürlich. Wie positioniert sich Ihre Partei zu einer transparenten und dynamischen Schulgeldfreiheit für alle beruflichen Ausbildungsgänge?
Antwort:
Der Freistaat Sachsen hat die Schulgeldfreiheit nicht willkürlich eingeführt, sondern gezielt im Bereich der Erziehungs- und Gesundheitsberufe. Er hat damit zur Steigerung der Attraktivität dieser Berufsfelder beigetragen, dies auch vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels, der Reformen im Pflegebereich und des Trends zur Akademisierung einiger Berufe. Mit der Schulgeldfreiheit wurde die berufliche Ausbildung aufgewertet. Dies gilt es auch in Zukunft zu sichern. Die Höhe der Erstattung für die Träger wurde mit Einführung nicht willkürlich festgesetzt, sondern aus den damals bestehenden durchschnittlichen Beiträgen ermittelt. Eine Überprüfung der Höhe und Anpassung an aktuelle Gegebenheiten wird angestrebt. Zudem ist die Ausweitung auf weitere Berufe erstrebenswert.
Bisher muss jeder berufliche Ausbildungsgang wie eine Schulneugründung neu genehmigt werden. Dies ist mit einer Schulfremdenprüfung zum Nachteil der SuS und mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Wie stehen Sie zu einer Neuregelung des Genehmigungsverfahrens in § 4 Abs. 2 Nr. 3 FrTrSchulG?
Antwort:
Die SPD Sachsen unterstützt ein verkürztes und vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Bildungsgänge in einem Ausbildungsfeld, welches die freie Schule bereits bedient hat.
Welche Schritte wollen Sie unternehmen, um künftig Verwaltungsabläufe, Datenerfassung/-übermittlung und die Kommunikation mit freien Schulträgern und deren Schulen digital und effektiv zu gestalten?
Antwort:
Eine Öffnung des Schulportals für Schulen in freier Trägerschaft ist eine Möglichkeit, die wir gern weiterverfolgen möchten. Dies sollte sich in den avisierten Prozess zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen aus dem Strategiepapier „Bildungsland Sachsen 2030“ einordnen. Zentral ist dabei die Erarbeitung einer Datenstrategie und einer Plattformstrategie. Als Ziel wird ausgegeben, eine Datenstrategie zu erarbeiten, die Grundlage für datenbasiertes Verwaltungshandeln ist. Bei der Weiterentwicklung sind die Belange der Schulen in freier Trägerschaft zu berücksichtigen, Ziel muss eine optimale Funktionalität und Verwaltungsentlastung sein.
Die pädagogische Freiheit freier Schulen findet ihre Grenzen am unzeitgemäßen Bildungsauftrag. Mit „Bildungsland Sachsen 2030“ liegen entsprechende Vorschläge auf dem Tisch. Wie wollen Sie den Bildungsauftrag und die Schulen an die gesellschaftlichen Herausforderungen (digitale Revolution) anpassen?
Antwort:
Wenn sich ändert, wie wir leben und arbeiten, muss sich auch ändern, wie und was wir lernen. Dies teilen auch die Expert:innen mit ihren Vorschlägen zum „Bildungsland Sachsen 2030”. Wir werden unsere Ideen mit diesen Vorschlägen abgleichen. Unser Ziel ist eine zeitnahe und umfassende Novellierung des Schulgesetzes sowie die Überarbeitung der Stundentafel und Lehrpläne, um das Fundament für eine eigenverantwortliche Schule zu legen. Dabei basiert Eigenverantwortung auch auf einer demokratischen Schulkultur.
Assistenzkräfte werden im Rahmen multiprofessioneller Teams künftig eine größere Rolle an Schulen spielen. Welche Pläne hat Ihre Partei, um diese Kräfte unbürokratisch und ausreichend an Schulen zu verankern und dabei freien Trägern zu ermöglichen, diese Assistenzkräfte auch selbst anzustellen?
Antwort:
Die SPD Sachsen möchte das Unterstützungssystem für Schulen weiter ausbauen, die vorhandenen Schulassistenzen müssen entfristet und weitere Stellen zum Ausbau geschaffen werden. Mit einem weiteren Ausbau wird die Stärkung der Multiprofessionalität gelingen. Für Schulen in freier Trägerschaft sind die Personalausgaben perspektivisch in den Schülerausgabensatz zu integrieren.
Welche Pläne hat Ihre Partei, um allen Schulen den sicheren und kostenfreien Zugang zu digitalen Lernangeboten, am besten über eine adaptive KI-gestützte Lernplattform zu ermöglichen, ohne dabei Verantwortungs- und Freiräume einzuschränken?
Antwort:
Die Welt verändert sich. Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Automatisierung sowie der Klimawandel verändern unsere Lebens- und Arbeitswelt. Daher muss sich auch verändern, wie und was wir lernen. Unser Bildungssystem muss dabei Schritt halten. Heute geht es um selbstständiges Lernen, digitale Kompetenzen, ein Verständnis für nachhaltige Entwicklung und praxisnahen Unterricht.
Mit der Digitalisierung eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten, deshalb wollen wir den Einsatz von adaptiver Lernsoftware ausweiten. Die Erfahrungen aus den ländergemeinsamen Projekten des DigitalPakt Schule wollen wir dabei nutzen und zur Weiterentwicklung der Systeme beitragen. Zudem soll wie im Strategiepapier „Bildungsland Sachsen 2030“ vorgeschlagen, eine Orientierungshilfe entstehen, die die Möglichkeiten des digital gestützten Selbstlernens, Potenziale und Risiken von KI-Systemen sowie Möglichkeiten des digitalen Lernens für Inklusion aufgreift. Perspektivisch werden Binnendifferenzierung und individuellen digital-gestützten Rückmeldungen dazu beitragen, dass Noten zweitrangig werden, der Leistungsdruck sinkt und die Persönlichkeitsentwicklung im Mittelpunkt steht. Der entsprechende gesetzliche Rahmen ist mit der nächsten Schulgesetznovelle zu schaffen.
Die Antwort als Original-PDF finden Sie hier: Antwort SPD