Lehrkräftemangel betrifft alle Schulen. Bisherige Werbekampagnen des Freistaates sind einseitig auf SiöT fokussiert. Wie wollen Sie die Verantwortung des Freistaats für die personelle Sicherung der Bildung an allen Schulen konkret umsetzen?
Antwort:
Im Rahmen der Betrachtungen des Lehrkräftebedarfs an sächsischen Schulen betrachten wir auch die bestehenden Bedarfe von Schulen in freier Trägerschaft mit. Auch im Bereich der zur Verfügung stehenden Lehramtsstudienplätze sind die Bedarfe entsprechend in den vorhandenen jährlichen 2.700 Studienplätzen berücksichtigt.
Wir werben, in unserer Verantwortung für die Unterrichtsabsicherung im Bereich des öffentlichen Schulsystems, für eine entsprechende Beschäftigung. Es obliegt aber gleichermaßen den Schulen in freier Trägerschaft, für eine Beschäftigung in ihren Einrichtungen zu werben. Eine Verpflichtung des Freistaates Sachsen, diese Aufgabe zu übernehmen, sehen wir nicht, verweisen aber natürlich auch auf die Möglichkeiten der Schulen in Freier Trägerschaft im Rahmen der Studienorientierung.
Freie Schulen können den Wettbewerbsvorteil der Verbeamtung zur Lehrkräftegewinnung nicht nutzen. Wie steht Ihre Partei zur Möglichkeit, die Abordnung/Beurlaubung von verbeamteten Lehrkräften an freie Schulen auf Wunsch der Lehrkräfte längerfristig möglich zu machen. Anpassung § 19 SächsFrTrSchulG?
Antwort:
Eine längerfristige Abordnung/Beurlaubung von verbeamteten Lehrkräften über die bisherigen Regelungen hinaus sehen wir kritisch. Wir stehen vor der Aufgabe, den Unterricht im Bereich der öffentlichen Schulen abzusichern und für langfristige Planungssicherheit Sorge zu tragen. Längerfristige Abordnungen/Beurlaubung würden die Aufgabe mit Blick auf die derzeitige Bedarfssituation konterkarieren.
Der Faktor 0,9 bei der Berechnung der Personalkosten in § 14 SächsFrTrSchulG benachteiligt SifT, da sie im Wettbewerb um Lehrkräfte kaum untertariflich vergüten können. Siehe auch das Gutachten der Staatsregierung für den Bericht nach § 14 (6) FrTrSchulG. Wie positionieren Sie sich dazu?
Antwort:
Wir sehen – mit Blick auf die Gesamtfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft und die bestehende Freiheit bei der Umsetzung pädagogischer Konzepte sowie der Möglichkeit der Erhebung von Schulgeld – eine Abkehr von der bisherigen Regelung nicht als sinnvoll an.
Das Versprechen der Sicherstellung der Schulsozialarbeit an allen Oberschulen wurde hinsichtlich freier Oberschulen gebrochen. Wie wollen Sie diese Ungleichheit aufheben und überhaupt die Schulsozialarbeit (für alle Schularten, auch im berufsbildenden Bereich) weiter ausbauen?
Antwort:
Der Ausbau der Schulsozialarbeit im sächsischen Schulsystem wird auch künftig mit Blick auf die gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen eine wichtige Aufgabe bleiben. Mit Blick auf die tarifliche Entwicklung der Schulsozialarbeit, in Verantwortung der Träger der örtlichen Jugendhilfe sind die zur Verfügung stehenden Mittel nicht im entsprechenden Maße verfügbar, um den weiteren Ausbau zu gewährleisten. Das zuständige Staatsministerium für Soziales konnte im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung keine weiteren Zuschüsse ermöglichen. Im Rahmen der kommenden Haushaltsverhandlungen werden wir diese Problematik unter Beachtung der Leistungsfähigkeit des sächsischen Staatshaushaltes erneut diskutieren.
Der Freistaat hat „Schulgeldfreiheit“ in einigen Ausbildungsberufen eingeführt, jedoch ungleich und willkürlich. Wie positioniert sich Ihre Partei zu einer transparenten und dynamischen Schulgeldfreiheit für alle beruflichen Ausbildungsgänge?
Antwort:
Die Einführung der Schulgeldfreiheit in ausgewählten Ausbildungsberufen steht unter dem Vorzeichen des bestehenden, teils gravierenden Fachkräftebedarfs und der Struktur der Ausbildung, besonders im Bereich sozialer Berufe. Eine Ausweitung auf alle beruflichen Ausbildungsgänge erscheint uns jedoch mit Blick auf die differenzierte
Bedarfsbetrachtung nicht gerechtfertigt.
Bisher muss jeder berufliche Ausbildungsgang wie eine Schulneugründung neu genehmigt werden. Dies ist mit einer Schulfremdenprüfung zum Nachteil der SuS und mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Wie stehen Sie zu einer Neuregelung des Genehmigungsverfahrens in § 4 Abs. 2 Nr. 3 FrTrSchulG?
Antwort:
Grundlage der Genehmigung neuer beruflicher Ausbildungsgänge ist in erster Linie die Qualität dieser. Vor diesem Hintergrund halten wir an der bisherigen Praxis fest.
Welche Schritte wollen Sie unternehmen, um künftig Verwaltungsabläufe, Datenerfassung/-übermittlung und die Kommunikation mit freien Schulträgern und deren Schulen digital und effektiv zu gestalten?
Antwort:
Im Landesamt für Schule und Bildung bestehen Beratungsstrukturen und es gibt Ansprechpartner besonders für die Schulen in freier Trägerschaft. Diese Beratungsstrukturen bilden für uns die Grundlage, um künftig Verwaltungsabläufe im Dialog zu straffen und unkomplizierter zu gestalten. Datenerfassungsvorgänge dienen aber auch einer transparenten und nachvollziehbaren Förderung der Schulen in freier Trägerschaft und sind auf die Struktur der Finanzierung ausgerichtet. Gleichwohl werden wir mit Blick auf die Möglichkeiten der Digitalisierung die Vereinfachung und Beschleunigung von Abläufen und Verfahren im Landesamt für Schule und Bildung in der kommenden Legislaturperiode prüfen.
Die pädagogische Freiheit freier Schulen findet ihre Grenzen am unzeitgemäßen Bildungsauftrag. Mit „Bildungsland Sachsen 2030“ liegen entsprechende Vorschläge auf dem Tisch. Wie wollen Sie den Bildungsauftrag und die Schulen an die gesellschaftlichen Herausforderungen (digitale Revolution) anpassen?
Antwort:
Der Strategieprozess „Bildungsland Sachsen 2030“ hat mit der Vorlage des Strategiepapiers nicht seinen Abschluss gefunden und ist langfristig im Hinblick auf die Umsetzung im Dialog mit allen Beteiligten ausgerichtet. In diesem Prozess werden auch der Bildungsauftrag und eine künftige Konzentration beispielsweise auf die Stärkung basaler und persönlicher Kompetenzen weiter zu diskutieren und auszugestalten sein. Diese Aufgabe wollen wir in der kommenden Legislaturperiode bildungspolitisch begleiten.
Assistenzkräfte werden im Rahmen multiprofessioneller Teams künftig eine größere Rolle an Schulen spielen. Welche Pläne hat Ihre Partei, um diese Kräfte unbürokratisch und ausreichend an Schulen zu verankern und dabei freien Trägern zu ermöglichen, diese Assistenzkräfte auch selbst anzustellen?
Antwort:
Die Entwicklung multiprofessioneller Teams zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung und der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen ist ein Prozess, der neben der Bereitstellung entsprechender Ressourcen und Stellen im Landeshaushalt auch vom verfügbaren Fachpersonal am Arbeitsmarkt abhängig ist. Der weitere Ausbau ist von diesen Faktoren und der Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes abhängig.
Multiprofessionelle Teams sind auch im Rahmen des Strategieprozesses „Bildungsland Sachsen 2030“ als Schwerpunkt gesetzt worden. Die Schulen in freier Trägerschaft werden im Rahmen der Berechnung der Personalkosten, in welche die Schulverwaltungsassistenzkräfte Eingang finden, berücksichtigt. Über die weitere Ausgestaltung und die Berücksichtigung multiprofessioneller Teams wird im Rahmen der weiteren Entwicklung noch zu diskutieren sein.
Welche Pläne hat Ihre Partei, um allen Schulen den sicheren und kostenfreien Zugang zu digitalen Lernangeboten, am besten über eine adaptive KI-gestützte Lernplattform zu ermöglichen, ohne dabei Verantwortungs- und Freiräume einzuschränken?
Antwort:
Der Ausbau digitaler Lernangebote ist Bestandteil des Strategieprozesses „Bildungsland Sachsen 2030“ und wird von uns in der kommenden Legislaturperiode bildungspolitisch begleitet werden. Über einzelne Maßnahmen und deren zeitliche und inhaltliche Einordnung wird dann zu gegebener Zeit auch im Dialog mit allen Beteiligten und unter Hinzuziehung wissenschaftlicher Expertise zu diskutieren sein.
Die Antwort als Original-PDF finden Sie hier: Antwort CDU als PDF