Update 23.03.2020:
Bekanntmachung des SMS in Abstimmung mit dem SMK. Bis einschl. 17.04.2020 findet an Schulen kein Unterricht und keine sonstigen Veranstaltungen statt. In KiTas entfallen die Betreuungsangebote. Details und Ausnahmen sind dem Schreiben zu entnehmen:
Allgemeinverfügung zum Vollzug Infektionsschutzgesetz vom 23.03.2020
Anlage-1-AllgV-Corona-Schulen-und-Kita-24032020
Anlage-2-Formular-Notbetreuung
Sie finden alle aktuellen Verfügungen auch unter diesem Link:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Informationen der LAGSFS im Zusammenhang mit der Aussetzung der Schulbesuchspflicht und der kommenden Schließung von Schulen und Kitas:
- Die staatlichen Zuschüsse fließen wie immer. Das ist gesetzlich geregelt und außerhalb jeder Diskussion und Begehrlichkeit.
- Es ruht auch nicht die Schulpflicht, wie verkürzt oft falsch gemeldet wird, sondern die des Schulbesuchs. Unterrichtsfreie Zeiten sind keine Ferien. Mithin können und sollen die Schulen auch Aufgaben aufgeben. Die Schulen sind gehalten, die technischen Möglichkeiten zu nutzen, um ein Homeschooling zu organisieren und zu betreiben. Plattformen bieten ihre Leistungen derzeit teilweise umsonst an (z.B. Duden Learnattack) oder erweitern ihre Angebote (Google Hangouts).
- GTA findet natürlich nicht statt – es ist ja der Sinn der Maßnahme, dass die Schüler keinen Kontakt untereinander haben.
- Bitte prüfen Sie, ob Sie für Personal, was durch die Schließung tatsächlich nicht verwendet werden kann und nicht refinanziert wird (Erzieher, Schulbegleiter) Kurzarbeit beantragt werden kann.
- In die Regelung über die Erstattung von Stornokosten bei Klassenfahrten (Schreiben des LaSuB vom 06.03.2020) sind freie Schulen nach Nachfrage und Klärung mit SMF jetzt einbezogen (siehe unten).
Informationen aus dem SKM:
- PM_Unterrichtsfreie Zeit
- Informationen zur Schließung von Schulen und KITA in Sachsen
- Schulleiter-Information_140320: ergänzende Hinweise zu den Prüfungen an berufsbildenden Schulen
- Papier Schule Kita 13_03_2020
Informationskanal des SMK:
Für weitere Detailinformationen können Sie bislang den Blog des SMK nutzen: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/03/13/coronavirus-empfohlene-infektionsschutzmassnahmen-an-schulen/
Im Verlauf der nächsten Tage wird SMK eine eigene Website zur Information der Öffentlichkeit einrichten: www.bildung.sachsen.de
Telefon-Hotline des SMK: Zu Beginn der nächsten Woche werden wir zudem eine eigene Hotline schalten, die auch von Schulen in freier Trägerschaft genutzt werden kann.
Die LAGSFS hatte die Übernahme von Stornierungskosten für Klassenfahrten auch für freie Träger angefragt und damit einen Klärungsprozess in der Staatsregierung angestoßen. Hier die positive Antwort:
„Ich kann Ihnen mit Verweis auf das Ihnen bekannte Schreiben des Präsidenten des LaSuB an die Schulleiter der öffentlichen Schulen vom 06.03.2020 jetzt verbindlich mitteilen, dass der Freistaat Sachsen die dort benannten Stornierungskosten bei der Absage von Klassenfahrten auch bei entsprechenden Schulen in freier Trägerschaft übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Schulen die im o.g. Schreiben benannten Vorgaben zur Schadensminderung einhalten. Über das Verfahren zur Abwicklung wird in Kürze eine Information des LaSuB folgen.“