Es handelt sich bei dem Berichtsentwurf um ein Gutachten, welches von der sächsischen Landesregierung in Auftrag gegeben wurde.
Im Zentrum steht die Frage, ob die staatliche Finanzhilfe für Ersatzschulen gemäß §14 Abs. 1 bis 5 des SächsFrTrSchulG auch ab dem SJ 2019/2020 noch abkömmlich im Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen ist.
Das Gutachten ist bereits Ende 2020 in den Landtag eingebracht.