Wir haben Verständnis für die angespannte Haushaltslage des Freistaates Sachsen und erkennen die Notwendigkeit an, Einsparpotenziale zu prüfen und Prioritäten zu setzen. Gleichwohl sind wir der Überzeugung, dass das geplante Auslaufen des Schulgeldersatzes für einzelne Gesundheits- und Sozialfachberufe ab dem Schuljahr 2027/28 erhebliche negative Folgen nach sich ziehen wird, die weder bildungs- noch gesellschaftspolitisch vertretbar erscheinen. Die vorgesehenen Einsparungen stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Auswirkungen auf die Fachkräftesicherung, die Bildungsgerechtigkeit und das Vertrauen in politische Entscheidungen.
Wir plädieren daher nachdrücklich dafür, die Ausbildungszuweisungsverordnung in ihrer bisherigen Form fortzuführen. Dies möchten wir anhand der folgenden Punkte begründen.
1. Unverhältnismäßige Streichung im Mangelberuf Diätassistenz
Der Bildungsgang Diätassistenz qualifiziert Fachkräfte für einen bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf, dessen Bedeutung angesichts der steigenden Prävalenz ernährungsbedingter Erkrankungen sowie des demografischen Wandels kontinuierlich wächst. Diätassistentinnen und Diätassistenten leisten einen wesentlichen Beitrag zur ernährungstherapeutischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Adipositas, Krebs-, Magen-Darm- oder Stoffwechselerkrankungen. Sie sind in Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie zunehmend in der ambulanten Ernährungsberatung tätig. Durch ihre Arbeit tragen sie dazu bei, Krankheitsverläufe positiv zu beeinflussen, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und langfristig Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren.
Der Wegfall des Schulgeldersatzes würde die Attraktivität dieser Ausbildung erheblich beeinträchtigen und gerade in einem bereits von Fachkräftemangel geprägten Berufsfeld zusätzliche Zugangshürden schaffen. Dies hätte voraussichtlich einen weiteren Rückgang der Ausbildungszahlen und damit eine Verschärfung des Fachkräftemangels zur Folge. Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften wird jedoch aufgrund der alternden Bevölkerung und der steigenden Zahl chronischer Erkrankungen in den kommenden Jahren weiter zunehmen.
Eine solche Entwicklung steht im Widerspruch zu den gesundheitspolitischen Zielsetzungen des Freistaates Sachsen und des Bundes, Gesundheitsfachberufe zu stärken und ausreichend Nachwuchskräfte für die Versorgung zu gewinnen. Die vorgesehene Ungleichbehandlung einzelner Gesundheitsfachberufe sendet zudem ein falsches Signal und gefährdet die Zukunftsfähigkeit eines Berufsbildes, das für die stationäre, wie auch die ambulante Gesundheitsversorgung unverzichtbar ist.
Hinzu kommt, dass dieser Bildungsgang im Freistaat Sachsen derzeit lediglich an zwei Ersatzschulen angeboten wird. Der finanzielle Einspareffekt der vorgesehenen Streichung fällt daher äußerst gering aus: Bei angenommenen 60 Auszubildenden belaufen sich die Einsparungen im Doppelhaushalt 2027/2028 auf insgesamt weniger als 30.000 Euro. Demgegenüber steht das erhebliche Risiko eines Abbaus von Ausbildungskapazitäten an den Ersatzschulen. Gerade die Ausbildung zur Diätassistenz ist aufgrund ihres hohen Sach- und Personalaufwandes – insbesondere für Koch- und Küchentechnik sowie notwendige Gruppenteilungen – kostenintensiv. Die langfristigen Folgekosten einer Schwächung dieses Ausbildungsangebots dürften die kurzfristigen Einsparungen deutlich übersteigen.
2. Die Erzieherausbildung darf nicht geschwächt werden
Komplexere Bedarfsentwicklung: Keine reale Steuerungsfunktion: Die Begründung des Verordnungsentwurfs stützt sich maßgeblich auf rückläufige Geburtenzahlen. Eine solche Betrachtung greift jedoch zu kurz. Sie berücksichtigt weder die bevorstehende Verrentung großer Jahrgänge im pädagogischen Bereich noch die weiterhin bestehenden Herausforderungen bei der Verbesserung der Betreuungsqualität und der Fachkraft-Kind-Relationen in Sachsen.
Zudem qualifiziert die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher nicht ausschließlich für Kindertageseinrichtungen. Absolventinnen und Absolventen werden ebenso in der Kinder- und Jugendhilfe, in stationären Einrichtungen, in Ganztagsangeboten, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeldern eingesetzt. Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften bleibt daher auch künftig hoch.
Keine reale Steuerungsfunktion: Der Versuch, die Zahl der Auszubildenden über die Abschaffung des Schulgeldersatzes zu reduzieren, stellt keine nachhaltige Steuerung dar. Stattdessen werden Jugendlichen grundlegend abgeschreckt und gehen dem sozialen, medizinischen und pflegerischen Bereich ganz verloren. Dadurch drohen langfristige Versorgungslücken, deren Bewältigung den Freistaat deutlich höhere Kosten verursachen wird als die kurzfristig erzielten Einsparungen.
Der Schulgeldersatz wurde eingeführt, um finanzielle Hürden abzubauen und dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. Seine teilweise Rücknahme vermittelt nun den Eindruck mangelnder Verlässlichkeit staatlichen Handelns. Dies gefährdet das Vertrauen in politische Entscheidungen und steht dem erklärten Ziel entgegen, die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen zu stärken.
3. Gefährdung von Bildungsgerechtigkeit und Trägervielfalt
Die vorgesehene Änderung trifft insbesondere die freien Schulen. Diese können nachweislich nur mithilfe der Mittel aus der AZuwVO auf die Erhebung von Schulgeld verzichten. Mit dem Wegfall des Schulgeldersatzes werden die Kosten erneut auf die Auszubildenden verlagert.
Dies führt zu neuen finanziellen Zugangshürden und beeinträchtigt die Chancengerechtigkeit in der beruflichen Bildung. Zugleich entstehen an anderer Stelle zusätzliche öffentliche Belastungen, etwa durch steigende Förderbedarfe im BAföG oder Aufstiegs-BAföG. Auch volkswirtschaftliche Folgekosten durch geringere Ausbildungszahlen und fehlende Fachkräfte bleiben in der Betrachtung unberücksichtigt.
Die tatsächlichen Einsparungen fallen daher deutlich geringer aus, als es die reine Gegenüberstellung von Zuschuss und Schülerzahl vermuten lässt.
Unabhängig von der aktuellen Diskussion bekräftigen wir unsere Auffassung, dass die Finanzierung der beruflichen Bildung im Gesundheits- und Sozialwesen weiterhin nicht auskömmlich ist, um dauerhaft auf Schulgeld verzichten zu können. Die AZuwVO hat diese strukturelle Finanzierungslücke wirksam geschlossen. Ihre Rücknahme – selbst für einzelne Berufe – stellt daher einen bildungspolitischen Rückschritt dar.
Wir bitten daher eindringlich, die weitreichenden gesellschaftlichen, bildungs- und gesundheitspolitischen Konsequenzen der geplanten Änderungen sorgfältig abzuwägen. Der Schulgeldersatz in Gesundheits- und Sozialfachberufen ist keine konsumtive Ausgabe, sondern eine Investition in die Fachkräftesicherung, die Chancengerechtigkeit und die Zukunftsfähigkeit des Freistaates Sachsen.
Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns ausdrücklich für die Beibehaltung der Ausbildungszuweisungsverordnung in ihrer bisherigen Form aus.


