1. Auslastungsfaktor
Die ermittelten Sachausgaben werden mit einem sog. „Auslastungsfaktor“versehen, der das Verhältnis der tatsächlichen Schülerzahlen (Ist-Schülerzahlen) zu den kalkulatorischen Schülerzahlen (Anzahl der Klassen × Klassenrichtwert) abbildet. Dieser Faktor ist – mit Ausnahme der gebäudeorientierten Kosten – sachlich nicht gerechtfertigt.
a. Gebäudeorientierte Kosten
Bei den gebäudeorientierten Kosten werden die Aufwendungen kommunaler Schulträger bereits auf Basis des Klassenrichtwerts ermittelt und umgerechnet. Sofern sämtliche relevanten Kosten vollständig erfasst werden, stellt dies eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage dar.
b. Schülerbezogene Kosten
Problematisch wird auch die Anwendung des Auslastungsfaktors auf Kostenarten, die bereits unmittelbar schülerbezogen anfallen oder schülerbezogen berechnet werden. Ein Beispiel hierfür ist die Ausstattung mit Lernmitteln. Durch die zusätzliche Anwendung des Faktors werden freie Schulträger systematisch benachteiligt.
c. Landesmittel
Auch für die unter die Sachkosten fallenden Landesmittel ist die Anwendung des Auslastungsfaktors nicht sachgerecht. Die entsprechenden Aufwendungen könnten unmittelbar auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler im Freistaat umgelegt werden, da diese Leistungen tatsächlich für alle Schülerinnen und Schüler erbracht werden und nicht von nach Klassenrichtwerten bereinigten Schülerzahlen abhängen.
2. Unvollständige Erfassung der tatsächlichen Kosten
Bereits heute werden von kommunalen Schulträgern vielfach nicht sämtliche für den Schulbetrieb anfallenden Kosten erfasst. Es ist zu befürchten, dass sich diese Problematik auch unter dem doppischen Produkt „Schule“ fortsetzt.
Insbesondere allgemeine Verwaltungskosten, Anliegerbeiträge sowie Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt laufen Gefahr, nicht oder nur unzureichend berücksichtigt zu werden. Bereits gegenwärtig ist daher davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der tatsächlich entstehenden Kosten – nach unserer Einschätzung mindestens 10 Prozent – nicht in die Berechnung einfließt.


