Aus unserer Sicht besteht das grundlegende Problem in der seit Jahrzehnten zu beobachtenden systematischen Unterschreitung der Klassenrichtwerte durch die tatsächlichen Klassenfrequenzen an staatlichen Schulen. Bei der Verabschiedung der zugrunde liegenden Regelungen wurde offenbar davon ausgegangen, dass die tatsächlichen Klassenfrequenzen um die festgelegten Richtwerte schwanken. In der Praxis werden diese Richtwerte jedoch regelmäßig nicht erreicht und stellen damit eher einen Sollwert als eine reale Bezugsgröße dar.
Dies führt zu einer strukturellen Benachteiligung freier Schulträger sowohl bei der Ermittlung der Personalkosten als auch der Sachkosten.
Personalkosten
Die Sollkostenformel sollte künftig nicht mehr auf dem Klassenrichtwert basieren. Stattdessen sollte der Mittelwert der tatsächlichen Klassenfrequenzen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt werden. Dadurch würde die Berechnungsgrundlage die tatsächlichen Verhältnisse im staatlichen Schulsystem realistischer abbilden.
Sachkosten
Der derzeit angewandte Auslastungsfaktor sollte entfallen. Die Umlage der Sachkosten über die tatsächlichen Schülerzahlen bildet die realen Kosten pro Schülerin und Schüler bereits sachgerecht ab. Ein zusätzlicher Faktor erscheint daher nicht erforderlich.
Vor diesem Hintergrund sollte der o.g. Bericht insbesondere der Frage nachgehen, inwieweit ein im staatlichen Schulsystem faktisch nicht erreichter Sollwert eine geeignete Grundlage für die Berechnung der Leistungen an freie Schulen darstellen kann.

